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Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende


Leistungsbeschreibung

Was sind die Aufgaben der Wahlhelfer?

Wahlhelfer haben die Aufgabe die Stimmzettel an die Wähler auszugeben, die Wahlbenachrichtigungskarte der Wähler zu kontrollieren und die ordnungsgemäße Durchführung der Stimmabgabe zu überwachen. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben die Stimmen nach der Wahl auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen und der Wahlleitung mitzuteilen.

Wer darf Wahlhelfer werden?

Alle Bürger die wahlberechtigt sind. Dies sind u.a. Personen die am Wahltag:

•             das 18. Lebensjahr vollendet haben (bei Kommunalwahlen das 16 Lebensjahr)

•             deutsche oder EU-Bürger*innen sind (EU nur Kommunalwahl)

•             seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Rhauderfehn gemeldet sind und

•             nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Benötigt man besondere Kenntnisse?

Es werden keine besonderen Kenntnisse benötigt. Die Mitarbeiter des Wahlamtes und die zuständigen Wahlvorsteher weisen in die Tätigkeit ein.

Wie ist der Ablauf während eines Wahltages?

Der Wahlvorstand trifft sich spätestens am Wahltag um 7.15 Uhr im Wahlraum. Dort werden dann gemeinschaftlich die Wahlkabinen, Urnen und Tische platziert die zuvor angeliefert wurden. Bis zum Beginn der Wahlhandlung richtet sich der Wahlvorstand seinen Arbeitsplatz mit Stimmzetteln, Wählerverzeichnis und anderen Unterlagen ein und hängt die zur Verfügung gestellte Beschilderung auf. Die Wahlvorsteher erklären den übrigen Mitglieder das Prozedere. Von 8-18 Uhr wird die Wahlhandlung durchgeführt. Hier bietet sich ein Schichtdienst mit min. 3 Personen je Schicht an, die die Wahlvorsteher organisieren. Ab 18 Uhr werden keine Wähler mehr zugelassen und die Auszählung beginnt. Hier müssen wieder alle aus dem Wahlvorstand mithelfen.

Wird die ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt?

Der Wahlvorsteher bekommt für den Wahltag 35,00 €.
Die übrigen Vorstandsmitglieder bekommen 25,00 €.

Zusätzlich gewährt die Gemeinde Rhauderfehn jedem Wahlvorstand eine Verzehrkostenpauschale in Höhe von 50,00 € die frei verwendet werden kann. Die Verpflegung regelt jeder Wahlvorstand selbst.