BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Meldebescheinigung (erweitert)


Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung anmelden.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Erweiterte Meldebescheinigung:
Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen.

  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Geschlecht
  • Religion
  • frühere Anschriften
  • akuteller Personalausweis bzw. Reisepass mit Seriennummer
  • Familienstand
  • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält eine Anlage, so dass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.

Die Meldebescheinigung wird postalisch zugesandt. Die Bearbeitung dauert ca. 3-4 Tage. 

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Dienstleistung kann mit Paypal oder mit Giropay bezahlt werden. 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal