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Meldebescheinigung (einfach)


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Erweiterte Meldebescheinigung:
Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen.

  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Geschlecht
  • Religion
  • frühere Anschriften
  • akuteller Personalausweis bzw. Reisepass mit Seriennummer
  • Familienstand
  • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält eine Anlage, so dass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.

Die Meldebescheinigung wird postalisch zugesandt. Die Bearbeitung dauert ca. 3-4 Tage. 

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Dienstleistung kann mit Paypal bezahlt werden. 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal