Meldebescheinigung (einfach)


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Erweiterte Meldebescheinigung:
Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen.

  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Geschlecht
  • Religion
  • frühere Anschriften
  • akuteller Personalausweis bzw. Reisepass mit Seriennummer
  • Familienstand
  • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält eine Anlage, so dass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Dienstleistung kann mit Paypal oder mit Giropay bezahlt werden. 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Engels
  • Sachbearbeiterin Frau Nee
  • Sachbearbeiterin Frau Junker
  • Sachbearbeiterin Frau Lange
  • Sachbearbeiterin Frau Meiners