Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Erweiterte Meldebescheinigung: Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen.
Staatsangehörigkeit(en)
Geschlecht
Religion
frühere Anschriften
akuteller Personalausweis bzw. Reisepass mit Seriennummer
Familienstand
Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält eine Anlage, so dass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.
Die Meldebescheinigung wird postalisch zugesandt. Die Bearbeitung dauert ca. 3-4 Tage.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Die Dienstleistung kann mit Paypal bezahlt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Links & Onlinedienste
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