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Zuschuss für Jugend und Klassenfahrten, Antrag


Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Rhauderfehn bezuschusst:

  • Jugendfahrten und -lager,
  • Jugendfahrten und -lager der Grundschulen,
  • Internationale Jugendbegegnungen

Voraussetzungen:

  1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen ihren Hauptwohnsitz in Rhauderfehn haben oder zu Gast in örtlichen Jugendgruppen, Grundschulen oder Vereinen sein.
  2. Die Maßnahme muss mit An- und Abreisetag mindestens 3 Tage dauern. Maximal werden nur 14 Tage bezuschusst.
  3. Der Zuschussbetrag beträgt pro Tag und Teilnehmer 2,00 €.
  4. Der Zuschusshöchstbetrag einer Maßnahme beträgt 600,00 €.
  5. Pro 10 Teilnehmer einer Maßnahme wird eine Aufsichtsperson bezuschusst, ausgenommen Lehrkräfte einer Schule.
  6. 3/4 des Zuschusses kann bei Bedarf vor der Fahrt abgerufen werden.
  7. Eine Endabrechnung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme.
  8. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Haushaltsansätze.


Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.