Die Ablesung des Zwischenzählers nehmen Sie zeitgleich mit der Ablesung des Hauptzählers vor. Den Zählerstand geben Sie umgehend beim Steueramt, spätestens jedoch bis zum 28.02. des Folgejahres bei der jeweiligen Gemeinde an. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Wird in einem Jahr kein oder verspätet ein Antrag auf Absetzung abgegeben, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Menge bis zum zuletzt fristgerechten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden. Es erfolgt dann lediglich eine anteilmäßige Berechnung. Abgesetzt werden nur volle Kubikmeter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte laden Sie das Dokument herunter, füllen es aus und schicken es an die genannten Sachbearbeiter der Steuerabteilung.
Links & Onlinedienste
Für diese Dienstleistung müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
anmelden
Für die ordnungsgemäße Funktion dieser Webseite setzen wir sogenannte Cookies ein. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Wir setzen Cookies ein, damit unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft. Sie sind für den Betrieb unserer Webseite technisch notwendig und können deshalb nicht abgestellt werden (essentielle Cookies).
Des Weiteren sammeln wir über Cookies statistische Daten welche in anonymer Form gespeichert werden. Folgende Daten werden erfasst: IP-Adresse (durch Verkürzen anonymisiert) / zuvor besuchte URL (Referrer, sofern vom Browser übermittelt) / Gerätetyp, Gerätemodell und Marke / Bildschirmauflösung und Farbtiefe / Name und Version des Betriebssystems / Name, Version und Spracheinstellung des Browsers / vom Browser unterstützte Techniken und Formate (z.B. Cookies, Java, Flash, PDF) / Zeitpunkt der Seitenaufrufe / besuchte Links zu anderen Webseiten / besuchte URLs auf dieser Webseite / Art der HTML-Anfragen / Zeitpunkt des ersten Zugriffs / Zeitpunkt des letzten Zugriffs / heruntergeladene Daten / Anzahl der Besuche eines Benutzers / Suchbegriffe interne Suchmaschine / verwendete externe Suchmaschinen / Suchbegriffe externer Suchmaschinen (z.B. Google). Für diese statistischen Erfassungen von Daten benötigen wir Ihre Zustimmung (Einwilligung). Über die beiden unteren Schaltflächen können Sie Ihre Zustimmung geben (rechte Schaltfläche) oder Ihre Zustimmung verweigern (linke Schaltfläche).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter dem Stichwort „Cookies im Rahmen von Matomo“.
Sollten sie sich bezüglich der statistischen Erhebungen unsicher sein, benutzen Sie bitte die Schaltfläche „Nur mit essentiellen Cookies fortfahren“. Die statistischen Erhebungen können über die Datenschutzerklärung dann jederzeit von Ihnen, falls gewünscht, nachträglich eingeschaltet werden.