Aufbruchmeldungen
Aufbruchmeldungen
Textblöcke ein-/ausklappenEin Formular zu Meldungen von Aufgrabungen in öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen der Gemeinde Rhauderfehn (Straßenbaulastträger) können Sie hier herunterladen.
Leistungsbeschreibung
Jede Aufgrabung in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen sowie im Seitenraum bedarf der Zustimmung der Gemeinde Rhauderfehn.
Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, muss die Aufbruchmeldung eingereicht werden, um die geplanten Maßnahmen der Gemeinde zu melden und sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen. Der Antragsteller ist außerdem verpflichtet, der Gemeinde Rhauderfehn die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Verkehrsflächen unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten mitzuteilen.
Die Abnahme der Arbeiten erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung. Falls keine förmliche Abnahme verlangt wird, gilt der Aufbruch nach Ablauf von 12 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung als abgenommen.
Bei Aufgrabungen größeren Umfangs, wie zum Beispiel mehrere zusammengehörige Aufgrabungsstellen, Kopflöcher, Längsgräben, Querungen oder Arbeiten an ganzen Straßenzügen, müssen dem Antrag Lagepläne beigefügt werden, die Art und Umfang der Maßnahme verdeutlichen. Vor Baubeginn ist es erforderlich, mit dem zuständigen Mitarbeiter eine Begehung durchzuführen, um den genauen Trassenverlauf festzulegen und den Zustand der Flächen zu dokumentieren. Wenn Bauarbeiten ohne diese vorherige Begehung ausgeführt werden, wird davon ausgegangen, dass die Flächen vor Beginn der Arbeiten mängelfrei waren.
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist zudem eine verkehrsbehördliche Genehmigung bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Leer erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen sind auf dem Hinweisblatt des Antrages zu finden.