BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kindertagesstättenanmeldung


Leistungsbeschreibung

Liebe Eltern,

Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) anzumelden? Die Gemeinde Rhauderfehn möchte Sie in Ihrer Verantwortung für Ihr Kind unterstützen und Sie über die im Gemeindegebiet befindlichen Kindertagesstätten informieren. Familien haben unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Rhauderfehn möchten darauf eingehen und bieten in Ihrer Nähe entsprechende Angebote.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich bei einem Besuch in einer Einrichtung in Rhauderfehn Zeit für ein gemeinsames Gespräch nehmen. Ein Termin kann telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung vereinbart werden.

Die Kinder werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut, die ihnen Raum geben für Spiel und eigenes Erleben und die Neugier und Entwicklungsfreude begleiten und fördern. Ein Schwerpunkt der Kindergartenarbeit ist die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Rahmen des Platzangebotes werden deshalb in 4 Kindertagesstätten integrative Gruppen geführt.

Über die Ziele und Inhalte der Arbeit in den Einrichtungen informiert Sie die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte.

Die Einrichtungen in der Gemeinde Rhauderfehn bieten zurzeit insgesamt 560 Plätze für Kinder in Kindergärten und 132 Plätze für Kinder in Kinderkrippen an.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahrs. Eine Aufnahme vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist ausnahmsweise möglich. Unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Krippe oder im Kindergarten betreut wird, sind die entsprechenden Kindergarten-/Kinderkrippenbeiträge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs gemäß der entsprechenden Entgeltrichtlinie zu bezahlen

Das Kindergarten- bzw. Krippenjahr beginnt jeweils am 1. August eines jeden Jahres. Für das kommende Kindergartenjahr sollten Sie Ihr Kind spätestens bis zum 28./29. Februar anmelden. Diese Anmeldefrist gilt landkreisweit.

Hinweis:
Der niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2018 beschlossen, dass ab dem 01. August 2018 der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt beitragsfrei gestellt wird. Der Anspruch der Beitragsfreiheit umfasst höchstens eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich. Die Beitragsfreiheit umfasst jedoch nicht die Kosten der Verpflegung (Verzehrkosten). Diese müssen weiterhin gezahlt werden.