BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kindertagesstättenanmeldung

Leistungsbeschreibung

Liebe Eltern,

Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kindergarten oder Kinderkrippe) anzumelden?
Die Gemeinde Rhauderfehn möchte Sie in Ihrer Verantwortung für Ihr Kind unterstützen und Sie über die im Gemeindegebiet befindlichen Kindertagesstätten informieren. Familien haben unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Rhauderfehn möchten darauf eingehen und bieten in Ihrer Nähe entsprechende Angebote.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen und sich bei einem Besuch in einer Einrichtung in Rhauderfehn Zeit für ein gemeinsames Gespräch nehmen. Ein Termin kann telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung vereinbart werden.

Die Kinder werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut, die ihnen Raum geben für Spiel und eigenes Erleben und die Neugier und Entwicklungsfreude begleiten und fördern. Ein Schwerpunkt der Kindergartenarbeit ist die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Rahmen des Platzangebotes werden deshalb in 6 Kindertagesstätten integrative Gruppen geführt.

Über die Ziele und Inhalte der Arbeit in den Einrichtungen informiert Sie die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte.

Die Einrichtungen in der Gemeinde Rhauderfehn bieten zurzeit insgesamt 606 Plätze für Kinder in Kindergärten und 147 Plätze für Kinder in Kinderkrippen an.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahrs. Eine Aufnahme vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist ausnahmsweise möglich. Unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Krippe oder im Kindergarten betreut wird, sind die entsprechenden Kindergarten-/Kinderkrippenbeiträge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs gemäß der entsprechenden Entgeltrichtlinie zu bezahlen

Das Kindergarten- bzw. Krippenjahr beginnt jeweils am 1. August eines jeden Jahres. Für das kommende Kindergartenjahr sollten Sie Ihr Kind spätestens bis zum 28./29. Februar anmelden. Diese Anmeldefrist gilt landkreisweit.

Hinweis:
In Niedersachsen ist der Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Dieser Anspruch umfasst eine tägliche Betreuungszeit von bis zu acht Stunden (einschließlich Früh- und Spätdiensten). Nicht in der Beitragsfreiheit enthalten sind die Kosten für die Verpflegung (Essensgeld); diese müssen weiterhin von den Eltern getragen werden.